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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Vasall beweist mit seinen Zeugen, da er binnen Jahresfrist die Belehnung verlangt bzw. das Gut wieder an sich gezogen hat

 # FolioBeschreibung Anzahl 
173vBeweis der Lehenserlangung. Verfahrensweisen bei gerichtlich abgesprochen Lehen.
 

 
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